Aktionsplan in Pforzheim
Bereits im November 2017 hat der Pforzheimer Gemeinderat mit großer Mehrheit entschieden, dass die Stadt Pforzheim die Europäische Charta zur Gleichstellung auf lokaler Ebene unterstützt. Die Charta wurde 2018 im Rahmen eines Festakts von Oberbürgermeister Peter Boch unterschrieben.
Alle Gebietskörperschaften verpflichten sich innerhalb von zwei Jahren (ab der Unterzeichnung) einen Gleichstellungsaktionsplan zu erstellen. Dieser Plan entspricht den Vorgaben der Charta und beinhaltet Angaben zu Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen. Außerdem hält er fest, dass alle Pforzheimer Institutionen und Organisationen einbezogen werden.
Nur so kann die Gleichstellung im Alltag sichergestellt werden.
Der erste Pforzheimer Gleichstellungsaktionsplan
In einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der gesamten Stadtverwaltung sowie der Stadt- und Zivilgesellschaft wurde bis 2022 der erste Pforzheimer Gleichstellungsaktionsplan erarbeitet. Im April 2023 soll der Aktionsplan im Gemeinderat beschlossen werden.
Die Beschlussvorlage finden Sie hier:
Beschlussvorlage Gleichstellungsaktionsplan
sowie
Erster Aktionsplan der Stadt Pforzheim
Der erste Pforzheimer Gleichstellungsaktionsplan soll sich den folgenden drei Schwerpunkten widmen:
Gewalt gegen Frauen und im Geschlechterverhältnis bekämpfen
Der erste Gleichstellungsaktionsplan widmet sich dem Thema „Gewalt gegen Frauen und im Geschlechterverhältnis“.
Auslöser hierfür ist die "Istanbul Konvention". Sie soll Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen. Sie wurde durch den Europarat definiert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht.
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Innerhalb der Stadtverwaltung Pforzheim befasst sich der Gleichstellungsaktionsplan mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Im Dezember 2018 wurde eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Sie erfolgt nach dem audit berufundfamilie mit der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Darin sind bis zum Jahr 2021 konkrete Ziele, Messkriterien, Maßnahmen und Umsetzungszeiträume festlegt.
Chanchengleichheit bei der Stadt Pforzheim
Der „Chancengleichheitsplan für die Stadt Pforzheim und deren Eigenbetriebe“ wurde am 31.01.2019 in Form einer Dienstvereinbarung abgeschlossen. Er beruht auf der Grundlage des Artikels 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland i.V.m. § 27 Absatz 1 des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden Württemberg.