Die Berichterstattung zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Pforzheim erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlicher Form.
Sie richtet sich an unterschiedliche Adressat*innen.
Eine Berichtspflicht besteht gegenüber dem
- Gemeinderat der Stadt Pforzheim
- Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), Deutsche Sektion
- Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des jährlich erforderlichen Tätigkeitberichts der Gleichstellungsbeauftragten
Weitere Adressat*innen auf der Ebene der Stadt Pforzheim sind u.a.
- Politische Gremien wie Jugendgemeinderat, Ortschaftsräte, Beiräte, u.a.m.)
- Verwaltungsspitze sowie interne Steuerungs- und Arbeitsgruppen
- Beschäftigte bei der Stadt Pforzheim und bei deren Eigenbetrieben
- Externe Mitwirkende an der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans
- Lokale Presse und Medien
- Interessierte Öffentlichkeit
Die Berichterstattung erfolgt mündlich sowie schriftlich und wird u.a. auf diesen Seiten veröffentlicht.