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Berichterstattung

Die Berichterstattung zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Pforzheim erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlicher Form.

Sie richtet sich an unterschiedliche Adressat*innen.
 

Eine Berichtspflicht besteht gegenüber dem

  • Gemeinderat der Stadt Pforzheim
  • Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), Deutsche Sektion
  • Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des jährlich erforderlichen Tätigkeitberichts der Gleichstellungsbeauftragten
     

Weitere Adressat*innen auf der Ebene der Stadt Pforzheim sind u.a.

  • Politische Gremien wie Jugendgemeinderat, Ortschaftsräte, Beiräte, u.a.m.)
  • Verwaltungsspitze sowie interne Steuerungs- und Arbeitsgruppen
  • Beschäftigte bei der Stadt Pforzheim und bei deren Eigenbetrieben
  • Externe Mitwirkende an der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans
  • Lokale Presse und Medien
  • Interessierte Öffentlichkeit

Die Berichterstattung erfolgt mündlich sowie schriftlich und wird u.a. auf diesen Seiten veröffentlicht.